AGB
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp
1 Anwendungsbereich:
1.1 Meine sämtlichen Lieferungen und Leistungen, insbesondere kauf-, werklieferungs- und werkvertragliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich Installations-, Montage- und Serviceleistungen sowie Beratungs- und Nebenleistungen (nachfolgend die „Leistungen“), und meine diesbezüglichen Angebote und Vertragserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „Geschäftsbedingungen“). Von diesen Geschäftsbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende oder diese Geschäftsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit ich diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Solche Bedingungen erkenne ich auch dann nicht an, wenn ich ihnen nach Eingang bei mir nicht widersprech oder Leistungen vorbehaltlos ausführe.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Verbrauchern. Verbraucher ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft mit mir zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Geschäftsbedingungen, die ausschließlich für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet; Geschäftsbedingungen, die ausschließlich für Verbraucher gelten, sind ebenfalls entsprechend gekennzeichnet. Alle nicht gesondert gekennzeichneten Geschäftsbedingungen gelten für beide Arten von Kunden
1.3 Nur für Unternehmer: Diese Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle meine zukünftigen Leistungen für den Kunden.
2 Angebote und Vertragsschluss:
2.1 Meine Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt durch eine Bestellung des Kunden und meine Annahme der Bestellung zustande. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht abweichend bestimmt, erkläre ich meine Annahme entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung meiner Leistung.
Das vorstehende Schriftformerfordernis gilt nicht für nachvertragliche Änderungen.
2.3 Eine Bestellung des Kunden kann ich innerhalb von zwei (2) Wochen nach ihrer Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums sind Bestellungen für den Kunden bindend. Mein Schweigen begründet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss. Geht meine Auftragsbestätigung beim Kunden verspätet ein, wird dieser mich hierüber unverzüglich informieren.
2.4 Nur für Unternehmer: Für die Auslegung von Handelsklauseln gelten die Incoterms in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2.5 Nur für Verbraucher: Der Kunde kann über meine Webseite, fernmündlich oder schriftlich ein Angebot anfordern. Die Präsentation von Leistungen auf meiner Website stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ich bin nicht verpflichtet, ein Angebot abzugeben.
2.6 Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp ist berechtigt, vor der Beantwortung der Anfrage persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit dem Kunden in Kontakt zu treten, um die Anfrage zu qualifizieren und im Bedarfsfall zu vervollständigen.
2.7 Hat der Kunde auf Nachfrage ein Angebot per E-Mail erhalten, kann der Kunde seine Bestellung auch per E-Mail abgeben. Die Annahme der Bestellung des Kunden durch mich erfolgt durch eine E-Mail, in der ich die Bestellung bestätige („Auftragsbestätigung“). Ich bin nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen
2.8 Ich weise darauf hin, dass ich im Fall, dass ich ein Liefergebiet räumlich nicht bediene, die Anfrage des Kunden mit Zustimmung des Kunden ggfs. an einen Partner weiterleite. Ich übernehmen keine Verpflichtung oder Leistung im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot des Partners an den Kunden. Ein etwaiges Vertragsverhältnis kommt allein zwischen dem Kunden und dem Partner zustande, ich bin daran nicht beteiligt.
3 Technische Hinweise:
3.1 Ich bin zu technischer Hilfestellung oder Erteilung von technischen Hinweisen nicht verpflichtet. Ratschlage betreffend die Einsatzvorbereitung der Ware oder für meine Leistungen, die ich mündlich, schriftlich oder durch Tests abgebe, geschehen nach bestem Wissen und Gewissen; sie haben gleichwohl – auch im Verhältnis zu Dritten – nicht bindenden Charakter.
4 Voraussetzungen für die Elektroinstallation oder Installation von Photovoltaikanlagen und sonstiger Hardware; Vor-Ort-Termin
4.1 Sofern Vertragsgegenstand die Elektroinstallation oder Installation von Photovoltaikanlagen und/oder sonstiger Hardware ist, stellt der Kunde sicher, dass vor Beginn der Installation, die in dem dem Kunden überlassenen Dokument "Voraussetzungen für die Elektroinstallation oder die Installation von Photovoltaikanlagen und sonstiger Hardware" aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind Bestandteil des Vertrages.
4.2 Ich kann im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
4.3 Stellt sich heraus, dass die in dem Dokument "Voraussetzungen für die Elektroinstallation oder die Installation von Photovoltaikanlagen und sonstiger Hardware" aufgeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, können sich (a) meine Termine um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Anlaufzeit verschieben; und (b) Mehrkosten aufgrund der Nichteinhaltung der Voraussetzungen entstehen, die ich gesondert berechne; (c) ich vom Vertrag zurücktrete, wenn diese Voraussetzungen nicht innerhalb angemessener Frist und mit zumutbarem Aufwand von dem Kunden hergestellt werden können, oder alternativ eine Anpassung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellen sollte, dass aufgrund eines unvorhersehbaren Zustands am Installationsort eine Installation unmöglich oder wesentlich erschwert ist. Unsere gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
4.4 Der Kunde hat mich unverzüglich zu benachrichtigen, sobald der Eintritt von Verzögerungen absehbar ist.
5 Haftungsausschluss Angebotssimulation
5.1 Bei den in der Angebotskalkulation dargestellten Zahlen, Variablen und Ergebnissen handelt es sich um Musterberechnungen und Simulationsergebnisse zur Erstellung einer Prognose unter Zugrundlegung von Durchschnittsangaben aufgrund historischer Werte. Insbesondere beziehen sich die Ergebnisse, Informationen und Musterberechnungen auf eine Entwicklung in der Zukunft. Da die Zukunft ungewiss ist, sollte auch jede diesbezügliche Prognose-Betrachtung mit der entsprechenden Vorsicht interpretiert werden. Das Berechnungsprogramm versucht eine mögliche Entwicklung abzubilden, um die Entscheidung über verschiedene Handlungsoptionen zu erleichtern. Das Berechnungsprogramm wurde mit größter Sorgfalt konzipiert. Dabei werden u.U. in der Realität komplexere Sachverhalte bewusst teilweise vereinfachend oder abstrakt dargestellt und berechnet, um dem Nutzer eine schnelle Informationsgewinnung in Form eines Überblicks zu ermöglichen. Die Ergebnisse dieser Auswertung können daher von einer genauen Berechnung im Einzelfall und in der Praxis teilweise nicht unerheblich abweichen, d.h. in diesem Sinne objektiv unrichtig sein. Dies schließt auch die mögliche Änderung von in der Musterberechnung zugrunde gelegte Preisangaben ein. Die erstellten Musterberechnungen können insoweit die individuelle Beratung grundsätzlich nicht ersetzen. Die Musterberechnungen und Informationen stellen in keiner Weise einen Ersatz für eine professionelle Beratung dar. Die Musterberechnungen und Informationen stellen ausdrücklich keine Zusicherung und bzw. oder Beschaffenheitsangabe dar.
5.2 Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben bzw. die Richtigkeit und Realisierbarkeit der ermittelten Ergebnisse sowie etwaige hieraus unmittelbar oder mittelbar resultierenden möglichen Nachteile oder Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die infolge mangelnder Geeignetheit der Musterberechnungen, Informationen zu einem bestimmten Zweck, Unvollständigkeit, zeitliche oder inhaltliche Überholung oder andere Umstände eintreten.
5.3 Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp übernimmt - weder direkt noch indirekt - keinerlei Haftung für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch des Berechnungsprogramms und bzw. oder der hieraus entnommenen Musterberechnungen und Informationen entstehen. Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp übernimmt darüber hinaus keinerlei Haftung und Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, Preisangaben sowie Berechnungsformeln und Berechnungs-Logiken.
5.4 Die Haftung von Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp für die Inhalte beschränkt sich auf Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten. Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp haftet auch nicht für unbefugte Veränderungen durch Dritte (z.B. Hackangriffe etc.).
5.5 Die Nutzung der Ergebnisse obliegt ausschließlich dem Nutzer. Insofern gilt dieser Haftungsausschluss auch gegenüber Dritten. Das ermittelte Ergebnis des Berechnungsprogramms dient als Orientierungshilfe und erster Anhaltspunkt.
6 Nur für Verbraucher: Verbraucherverträge über digitale Produkte
6.1 Für einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen im Sinne des § 327 BGB („digitale Produkte“) zwischen mir und einem Verbraucher gelten – unter Maßgabe der nachfolgenden Regelungen – die gesetzlichen Regelungen. Für einen Kaufvertrag über eine Sache, die digitale Produkte enthält oder mit ihr verbunden ist, aber ihre Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten – unter Maßgabe der nachfolgenden Regelungen – für den Bestandteil des Vertrages, der das digitale Produkt betrifft, die gesetzlichen Regelungen.
6.2 Ich stelle dem Verbraucher ein Produkt in der Version bereit, die wir in der Auftragsbestätigung angeben. Ich weise den Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf hin, sofern es sich dabei nicht um die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung neueste verfügbare Version handelt.
6.3 Ich darf bei einer dauerhaften Bereitstellung des digitalen Produkts notwendige und dem Verbraucher zumutbare Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsgemäßheit nach § 327e Abs. 2 und 3 BGB und § 327 f BGB erforderliche Maß hinausgehen nur zur Anpassung des digitalen Produkts an eine neue technische Umgebung, erhöhte Nutzerzahlen oder aus sicherheitstechnischen, betriebstechnischen oder rechtlichen Gründen vornehmen, sofern dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen und ich den Verbraucher klar und verständlich über die Änderung informieren.
6.4 Eine Änderung des digitalen Produkts, welche die Zugriffsmöglichkeit des Verbrauchers auf das digitale Produkt oder welche die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Verbraucher erheblich beeinträchtigt, darf ich nur vornehmen, wenn ich den Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers (z.B. E-Mail) informieren.
6.5 Im Vorfeld des Vertragsschlusses benannte Merkmale des digitalen Produkts gehören nicht automatisch zu der vereinbarten Beschaffenheit nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 1a BGB, zu dem vereinbarten Zubehör, Anleitungen und Kundendienst nach §327e Abs.2 S. 1 Nr.2 BGB oder zu den vereinbarten Aktualisierungen nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, sondern nur dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt werden
7 Nur für Verbraucher: Widerrufsrecht
7.1 Soweit der Kunde, der Verbraucher ist, einen Werkvertrag wie einen Vertrag über die Installation von Photovoltaikanlagen oder über die Installation anderer Hardware mit uns abschließt, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu: siehe Widerrufsbelehrung im nächsten Abschnitt.
7.2 Soweit der Kunde, der Verbraucher ist, einen Kaufvertrag mit mir abschließt (wie einen Vertrag über meine Produkte ohne Installationsleistungen), gilt folgendes:
a) Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht.
b) Im Übrigen steht dem Kunden, der Verbraucher ist, ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu:
Widerrufsbelehrung
Verbraucher
Das Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für gewerbliche Kunden besteht kein Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir , Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp, Charlottenstr.19, 16548 Glienicke, Mail: info@sonnenklempner.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
8. Zahlungsmethode, Preise und Zahlung, Ausfuhr
8.1 Zahlungen an mich können ausschließlich per Banküberweisung auf mein in den Angeboten sowie Rechnungen angegebenes Bankkonto oder bar in € geleistet werden.
8.2 Nur für Verbraucher: Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind meine Preise in Euro und verstehen sich einschließlich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.
8.3 Nur für Unternehmer: Meine Preise verstehen sich zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
8.4 Die Preisberechnung erfolgt nach den vertraglichen Einheitspreisen (z. B. je Meter, Stück,…) und der Menge der tatsächlich ausgeführten Leistungen, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. für eine Ware, durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, etc.) vereinbart ist.
8.5 Auf den Internetseiten von Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp ggfs. veröffentlichte Preise sind freibleibende Angebote von Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp. Soweit nicht anders angegeben beinhalten alle Preise die gesetzl. Mehrwertsteuer.
8.6 Die Zahlungsmodalitäten für Produkte und Dienstleistungen (insb. Elektroinstallationen oder Photovoltaikanlagen inkl. aller zugehörigen Komponenten) sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
8.7 Zahlungsbedingungen:
Abschlagsrechnungen:
Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp ist berechtigt, zu jeder Zeit und Höhe Abschlagsrechnungen, für jede erbrachte Lieferung und Leistung zu stellen. Ein Abschlagsrechnung ist sofort fällig und binnen 5 Werktagen zu begleichen.
1. Abschlagsrechnung:
Die erste Abschlagsrechnung in Höhe von 50% der Gesamtangebotssumme wird nach Auftragserteilung per Vorkassenrechnung fällig; zahlbar binnen 5 Werktagen.
Schlussrechnung:
Nach Abschluss der Elektroinstallation und Inbetriebnahme der Anlage; zahlbar in Höhe von 100% der Gesamtrechnungssumme binnen 5 Werktagen. Das beinhaltet nicht die Fremdleistung vom Netzbetreiber, wie z.B. Zählerwechsel oder Änderungen am Hausanschluss. Erfolgte Vorkasse- und Abschlagszahlungen werden in Abzug gebracht.
8.8 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind meine Forderungen aus dem Vertrag innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung der jeweiligen Ware und ordnungsgemäßer Rechnungstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.9 Bei Lieferungen in das Ausland sind sämtliche im Ausland oder beim Export ins Ausland zu erbringenden Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben vom Kunden zu tragen bzw. mir zu erstatten.
8.10 Nur für Unternehmer: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland hat der Kunde eine den Anforderungen des § 17 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in seiner jeweils geltenden Fassung entsprechende Gelangensbestätigung abzugeben, mit der er bestätigt, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Soweit nicht abweichend von mir vorgegeben, muss die Gelangensbestätigung mindestens den Namen und die Anschrift des Kunden, die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung, Ort und Datum des Erhalts der Lieferung im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder im Falle der Beförderung durch den Kunden Ort und Datum des Endes der Beförderung in dem anderen EU-Mitgliedstaat sowie das Ausstellungsdatum enthalten. Soweit nicht abweichend von mir vorgegeben, muss der Kunde zur Abgabe der Gelangensbestätigung ein von mir bereitgestelltes Muster verwenden. Die Gelangensbestätigung ist handschriftlich zu unterschreiben oder auf Anforderung elektronisch zu übermitteln.
8.11 Nur für Unternehmer: Bei Zahlungsverzug des Kunden mit meinen Entgeltforderungen bin ich – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Sätze, mindestens aber von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
8.12 Nur für Unternehmer: Soweit keine Vorleistung durch mich vereinbart ist, kann ich Lieferungen gegen den Kunden zurückhalten, bis die mir gebührende Zahlung des Kunden Zug um Zug mit meiner Leistung bewirkt wird.
8.13 Wird nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden erkennbar, durch die ein Anspruch von mir gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung oder einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, bin ich im Falle einer Vorleistungsplicht meinerseits berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen. Erbringt der Kunde keine Sicherheitsleistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist, bin ich – unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte – dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eine Vorauszahlung leistet.
8.14 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder der Anspruch des Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis wie meinem Anspruch stammt.
8.15 Versandkosten sind ggf. dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
9 Gefahrübergang, Durchführung der Lieferung, Termine
9.1 Nur für Verbraucher: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Lieferungen, und zwar auch bei Teillieferungen, mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.
9.2 Nur für Unternehmer: Die Gefahr des zufälligen Untergang und der zufälligen Verschlechterung geht bei Lieferungen mit Aussonderung der Ware und Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über.
9.3 Bei werkvertraglichen Leistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald sich die Leistung in der Sachherrschaft des Kunden befindet, spätestens jedoch mit der jeweiligen (Teil-)Abnahme.
9.4 Soweit nicht abweichend vereinbart, bestimmen ich Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer nicht. Dies erfolgt in Verantwortung vom Lieferanten der wäre bzw. Großhändler.
9.5 Nur für Unternehmer: Meine Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
9.6 Nur für Verbraucher: Ich kann vom Kaufvertrag mit dem Kunden zurücktreten, wenn wir die Ware meinererseits ordnungsgemäß bei unserem Vorlieferanten bestellt habe, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert worden bin (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist weiterhin, dass ich die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten habe.
9.7 Die Einhaltung der vereinbarten Termine setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen, die Erfüllung der „Voraussetzungen für die Elektroinstallation oder Installation von Photovoltaik-Anlagen“ und das Vorhandensein sämtlicher Anlagenkomponenten und sonstiger Hardware, soweit einschlägig, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden, voraus. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
9.8 Die Einhaltung der vereinbarten Termine für dieElektroinstallation oder Installation von Photovoltaikanlagen und/oder anderer Hardware setzt zusätzlich voraus, dass die Witterungsbedingungen die Installation zulassen. Dies kann etwa wegen Gewitter, Sturm und/oder Regen nicht der Fall sein. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, vereinbare ich mit dem Kunden einen neuen Ersatztermin.
9.9 Nur für Unternehmer: Die vereinbarten Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden als eingehalten, auch soweit Lieferungen ohne mein Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden können.
9.10 Nur für Unternehmer: Ist Abholung durch den Kunden vereinbart, muss die vertragsgemäß versandfertig gemeldete Lieferung unverzüglich abgeholt werden; andernfalls bin ich berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach meiner Wahl zu versenden und als geliefert zu berechnen.
9.11 Nur für Unternehmer: Soweit sich die Ausführung von Leistungen um mehr als eine Woche verzögert, weil der Kunde Pflichten unter dem Vertrag schuldhaft verletzt, bin ich berechtigt, von dem Kunden pro Werktag nach dem Ablauf der Wochenfrist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Netto-Preises der verzögerten Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % dieses Netto-Preises, zu fordern. Mein Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiteren Schadensersatz zu fordern, bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen weitergehenden Schadensersatz anzurechnen.
9.12 Ich bin zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Solche Teillieferungen kann ich gesondert in Rechnung stellen; die Frachtkosten für alle Teillieferungen dürfen die vereinbarten Frachtkosten nicht übersteigen. Das Recht des Kunden, bei pflichtwidrig und schuldhaft nicht rechtzeitig erbrachten Restlieferungen vom ganzen Vertrag zurückzutreten, wenn er an bereits erbrachten Teilleistungen kein Interesse hat, bleibt unberührt.
9.13 Nur für Unternehmer: Branchenübliche Mehrlieferungen sind zulässig und gelten als vertragsgemäß. Entsprechendes gilt für vorzeitige Lieferungen.
9.14 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen mich, meine Leistungen um die Dauer der Behinderung durch die höherer Gewalt hinauszuschieben. Ereignissen höherer Gewalt stehen alle von mir nicht zu vertretenden, unter Anwendung der im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisse gleich, insbesondere währungs-, handelspolitische, sonstige hoheitliche Maßnahmen, wesentliche Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege – jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer –, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Gleiches gilt für Streiks und Aussperrungen. Dauern Ereignisse höherer Gewalt oder diesen gleichgestellte Ereignisse länger als sechs (6) Monate, steht sowohl mir als auch dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Ich informiere den Kunden so bald wie möglich von Eintritt und Ende derartiger Ereignisse.
9.15 Hat der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung wegen Verzuges, so ist der zu ersetzende Schaden beschränkt auf einen Betrag von 0,5 % des vereinbarten Netto-Preises der vom Verzug betroffenen Lieferungen für jeden vollen Monat des Verzuges, insgesamt jedoch auf einen Betrag von 5 % dieses Netto-Preises. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.16 Der Kunde ist – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen – nur zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung von Terminen berechtigt, wenn ich die Nichteinhaltung zu vertreten haben oder dem Kunden das Festhalten am Vertrag aufgrund der Verzögerung nicht zumutbar ist. Habe ich eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Jede Partei hat auf Verlangen der jeweils anderen Partei innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob sie vom Vertrag zurücktritt oder weiter am Vertrag festhalten will.
10 Abnahme
10.1 Leistungen bedürfen einer Abnahme, wenn a) sich dies aus gesetzlichen Vorschriften ergibt oder b) dies vereinbart ist oder c) ich dies nach Ziffer 10.2 verlange. Für die Durchführung der Abnahme gelten Ziffern 10.3 bis 10.5.
10.2 Ich bin berechtigt, bei Verträgen über Installationsleistungen, insbesondere Elektroinstallationen oder Installation von Photovoltaikanlagen, eine Abnahme des Kunden zu verlangen.
10.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, hat die Abnahme innerhalb von zwei (2) Wochen nach Meldung der jeweiligen Abnahmebereitschaft zu erfolgen.
10.4 Ich kann für in sich abgeschlossene, selbstständig nutzbare Teile unserer Leistungen eine Teilabnahme verlangen und dementsprechend meine teilweise Abnahmebereitschaft melden. Bei erfolgreicher Teilabnahme bin ich spätestens auch berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
10.5 Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
11 Eigentumsvorbehalt, Vorbehalt meiner Schutzrechte
11.1 Nur für Verbraucher: Bis zur vollständigen Bezahlung behalte ich mir das Eigentum an den gelieferten Waren vor (nachfolgend die „Vorbehaltsware“).
11.2 Nur für Unternehmer: Bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung behalte ich mir das Eigentum an den gelieferten Waren vor (nachfolgend die „Vorbehaltsware“).
11.2.1 Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
11.2.2 Der Kunde hat das Recht, Vorbehaltsware weiterzuverarbeiten. Diese Weiterverarbeitung erfolgt kostenfrei und ausschließlich für mich als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne mich zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.
11.2.3 Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren, die nicht in meinem Eigentum stehen, erwerben ich Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Erlischt mein Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde mir bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache in einem dem Rechnungswert der Vorbehaltsware entsprechenden Umfang und verwahrt sie unentgeltlich für mich. Meine Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
11.2.4 Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an mich ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur in Höhe des Weiterverkaufswertes der Vorbehaltsware. Beim Weiterverkauf von Waren, an denen ich Miteigentumsanteile habe, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Weiterverkaufswertes dieser Miteigentumsanteile.
11.2.5 Der Kunde ist ermächtigt, die an mich aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware abgetretenen Forderungen einzuziehen.
11.2.6 Ich bin zum Widerruf der Erlaubnis zum Weiterverkauf nach Ziffer 11.2.1 und der Einziehungsermächtigung nach Ziffer 11.2.5 berechtigt, wenn a) sich der Kunde mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug befindet; b) der Kunde außerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware verfügt hat; oder c) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden erkennbar wird, durch die ein Anspruch von mir gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
11.2.7 Ich verpflichte mich, auf Verlangen des Kunden die mir zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um insgesamt mehr als 10 % übersteigt.
11.2.8 Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer-, Bruch-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern und mir dies nach Aufforderung nachzuweisen.
11.3 Von einer Pfändung der Vorbehaltsware oder anderen Eingriffen Dritter muss mich der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
11.4 Ich behalte mir über die gelieferten Waren hinausgehende Eigentums- sowie sämtliche Patent-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte vor, insbesondere an den von mir in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, Designs, Design-Vorschlägen, Schablonen, Werkunterlagen, Formen, Copyrights, Know-how und Kalkulationen sowie Software.
12 Nur für Unternehmer: Untersuchungs- und Rügepflicht
12.1 Der Kunde hat die Ware bei Ablieferung hinsichtlich Menge, Gewicht und Verpackung unverzüglich zu untersuchen und jede diesbezügliche Beanstandung auf dem Lieferschein oder dem Frachtbrief zu vermerken. Anderenfalls gelten Menge, Gewicht und Verpackung als vertragsgemäß. Der Kunde hat unverzüglich nach Ablieferung der Ware eine stichprobenartige Qualitätsuntersuchung zu veranlassen und hierfür die Verpackung (Kartons, Schachteln, Folie etc.) zu öffnen. Diese Ziffer 12.1 gilt nur für Kauf- und Werklieferungsverträge.
12.2 Erkennbare Sachmängel sind mir unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Sachmängel sind mir unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Diese Ziffer 12.2 gilt nur für Kauf- und Werklieferungsverträge.
12.3 Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Lieferung durch den Kunden ist die Rüge von Sachmängeln ausgeschlossen, die bei der Abnahme erkennbar waren und nicht vorbehalten wurden.
12.4 Die Mangelanzeige hat Art und Umfang des Mangels genau zu bezeichnen.
12.5 Der Kunde ist verpflichtet, mir auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben hiervon zwecks Untersuchung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Eine solche Untersuchung kann durch mich, meinen Zulieferer oder jeden anderen hierzu von uns bestimmten Dritten erfolgen.
13 Mängel
13.1 Nur für Verbraucher: Die Rechte des Kunden bei Mängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften allerdings nur nach Maßgabe von Ziffer 14. Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften gelten außerdem Ziffern 13.3, 13.7, 13.8, 13.10 und 15.
13.2 Nur für Unternehmer: Wenn ein Vertrag über kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen vorliegt, gilt: Im Vorfeld des Vertragsschlusses benannte Merkmale der Leistung gehören nicht automatisch zu der vereinbarten Beschaffenheit nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB, zu dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, sondern nur dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt werden.
13.3 Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Leistung übernehme ich keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes.
13.4 Nur für Unternehmer: Ist die Leistung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, bin ich zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung
oder Nachlieferung berechtigt.
13.5 Nur für Unternehmer: Bei der Neulieferung ist die Ware nach meiner Wahl durch den Kunden, aber auf meine Kosten zurückzusenden oder zu entsorgen, außer die Rücksendung und/oder Entsorgung ist für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden.
13.6 Nur für Unternehmer: Wenn ein Vertrag über kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen vorliegt, gilt: Entspricht die Leistung der von den Parteien vereinbarten Beschaffenheit, ist die Leistung auch dann vertragsgemäß und mangelfrei, wenn sie nicht den objektiven Anforderungen im Sinne von § 434 Abs. 3 BGB entspricht. Wenn ein Werkvertrag vorliegt, gilt: Meine Leistungen sind mangelfrei, wenn sie den vereinbarten Beschaffenheiten entsprechen, die den geschuldeten Leistungsinhalt abschließend beschreiben.
13.7 Gelieferte Solarmodule sind insbesondere nicht mangelhaft, soweit die elektrische Leistung eines Solarmoduls innerhalb der im Produktdatenblatt ausgewiesenen Toleranzen liegt.
13.8 Erfüllungsort der Nichterfüllung ist unser Geschäftssitz.
13.9 Nur für Unternehmer: Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden nach seiner Wahl unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängel gilt Ziffer 14. Ein etwaiges Recht zur Selbstvornahme unter den gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.
13.10 Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von mir grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn ich es gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklären. Mit Ausnahme eines ausdrücklichen erklärten Anerkenntnisses beginnt mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neue Verjährung.
13.11 Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht in meinem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z.B. chemische oder elektrochemische Einflüsse).
14 Haftung
14.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
14.2 Der Haftungsausschluss nach vorstehender Ziffer 14.1 gilt nicht:
a. bei Aufwendungsersatzansprüchen nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB;
b. bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
c. in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit;
d. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
e. bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften;
f. bei einer Haftung aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen;
g. Nur für Unternehmer: bei Aufwendungsersatzansprüchen im Rahmen des Lieferantenregresses nach § 327u Abs. 1 BGB oder § 445a Abs. 1 BGB.
14.3 Soweit meine Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung meiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
14.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
14.5 Für Verzögerungsschäden gilt ausschließlich Ziffer 9.15
15 Verjährung
15.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln beträgt ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist
a. im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) (dingliches Recht eines Dritten) und b) (Recht, das im Grundbuch eingetragen ist), §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk oder Planungs-/Überwachungsleistungen für ein Bauwerk oder Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat bzw. Planungs-/Überwachungsleistungen für ein Bauwerk),
b. bei Rückgriffsansprüchen nach § 445b Abs. 2 BGB sowie bei Arglist;
c. sowie für Schadensersatzansprüche zusätzlich bei einer Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
d. Nur für Verbraucher: für Ansprüche auf Nacherfüllung, wegen Rücktritts oder Minderung, wenn ein Vertrag über kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen vorliegt.
15.2 Die Ablaufhemmungen für Ansprüche des Verbrauchers nach § 327j (Verbraucherverträge über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen) oder § 475e BGB (Verbraucherkaufverträge über digitale Produkte) bleiben von der vorstehenden Ziffer 15.1 unberührt.
15.3 Die regelmäßige Verjährungsfrist im Sinne des Gesetzes, soweit sie für sonstige Ansprüche des Kunden gegen uns gilt, wird auf zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche in den in Ziffer 15.1 c genannten Fällen.
15.4 Nur für Unternehmer: Die Ablaufhemmung nach § 445b Abs. 2 BGB endet spätestens fünf (5) Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem ich die Ware dem Kunden abgeliefert haben.
16 Weitergabe von Daten / Datenschutz
16.1 Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp gibt personenbezogene Daten ausschließlich mit dokumentierter Zustimmung des Kunden und zum vom Kunden beabsichtigten Zweck (Angebotserstellung, Lieferung von Anlagenkomponenten, …) an Vorlieferanten, Netzwerkpartner, Softwarebetreiber, etc. weiter. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
16.2 Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten seitens erfolgt Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp ausschließlich konform zur EU-Datenschutz-Grundverordnung und entsprechend der Datenschutzerklärung.
17 Vertraulichkeit, Werbung
17.1 Nur für Unternehmer: Der Kunde hat meine Unterlagen und meine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie vertraulich sind, (nachfolgend: „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er ist insbesondere nicht dazu berechtigt, ohne meine vorherige schriftliche Zustimmung Informationen an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Soweit ich einer Weitergabe von Aufträgen an Dritte zugestimmt haben, sind diese entsprechend schriftlich zu verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt bis zu einer Dauer von zehn (10) Jahren nach Beendigung bzw. Abwicklung des Vertrages fort. Sie besteht nicht, soweit Informationen a) dem Kunden bereits bei Abschluss des Vertrages bekannt waren oder später bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht beruht oder b) bereits bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt waren oder später öffentlich bekannt werden oder c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.
17.2 Die Nutzung des Vertrages zu Werbezwecken ist ohne meine vorherige Zustimmung nicht gestattet
18 Form, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges
18.1 Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist unser Geschäftssitz (Hohen Neuendorf).
18.2 Soweit in diesen Geschäftsbedingungen oder in dem Vertrag auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, ist Textform im Sinne von § 126 b BGB (dauerhafter Datenträger wie Brief oder E-Mail) zur Wahrung der Schriftform ausreichend.
18.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vertragsbestandteile lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18.4 Nur für Verbraucher: Für den Fall, dass der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand mein Sitz.
18.5 Nur für Unternehmer: Die Gerichte an meinem Geschäftssitz (16548 Glienicke Nordbahn) sind örtlich ausschließlich zuständig, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder einem sonstigen zuständigen Gericht zu verklagen.
18.6 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften , insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Artikel 6 Absatz 1 Rom-I-Verordnung).
18.7 Sonnenklempner Elektromeister Eckard Klemp ist berechtigt, einen Käufer oder Verkäufer, der gegen die Handelsbedingungen auf www.sonnenklempner.de verstößt, oder in einer sonstigen Weise handelt, die dem Marketing- und Vertriebskonzept von sonnenklempner.de schadet, mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
18.8 Nur für Verbraucher: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung seiner Streitigkeiten zu nutzen. Ich bin nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
19 Identität, Kontaktinformationen, Anbieterkennzeichnung
Sonnenklempner
Elektromeister Eckard Klemp
Charlottenstr.19
16548 Glienicke
MUSTER - WIDERRRUFSFORMULAR
(Wenn Sie einen Kaufvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Sonnenklempner
Elektromeister Eckard Klemp
Charlottenstr.19
16548 Glienicke
info@sonnenklempner.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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Datum:
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(*) Unzutreffendes streichen.